AGB

Allgemeine verkaufs- & lieferbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

1. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden (nachfolgende „Käufer“). Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten auch dann ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

2. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

II. Angebot und Angebotsunterlagen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Ein Zwischenverkauf der Ware bleibt vorbehalten.

2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die angegebenen Preise gelten vorbehaltlich individueller, schriftlicher Vereinbarung „ab Lager“ einschließlich Verladung. Zu den Preisen kommen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben und gegebenenfalls die (anteiligen) Transport- und Versicherungskosten hinzu.

2. Sie können bei uns deutschlandweit per Nachnahme, Elektronischer Lastschrift, Kreditkarte (American Express, MasterCard, Visa) sowie Vorkasse bezahlen. Wir behalten uns vor, die Zahlungsarten Rechnung und Lastschriftverfahren auch für Bestandskunden auszuschließen bzw. für einzelne Bestellungen abzulehnen. Unsere Kunden im Ausland bitten wir, ausschließlich per Kreditkarte oder Vorkasse zu bezahlen.
Bei Kreditkartenzahlung und bei Zahlung per Lastschrift wird die Buchung erst bei Warenversand ausgelöst. Bei der Bezahlung mittels Vorkasse zahlen Sie im Voraus direkt auf unser Konto. Es ist zu beachten, dass bei Vorkasse-Zahlungen (insbesondere aus dem Ausland) evtl. Bankgebühren von Ihnen zu tragen sind. Es muss der volle Rechnungsbetrag bei uns eingehen.

3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers keine weiteren fälligen Rechnungsbeträge aufweist.

4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn sein Anspruch unbestritten, anerkannt, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

IV. Fälligkeit und Verzug

Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug bar zahlbar. Im Übrigen ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung. Wir behalten uns insbesondere bei Sonderbestellungen vor, abweichende Zahlungsbedingungen zu vereinbaren, so z.B. bei Auftragserteilung eine Anzahlung auf den Kaufpreis. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Käufer in Verzug.

 

V. Mahngebühren

Begleichen Sie eine fällige Kaufpreisforderung trotz erfolgter Zahlungserinnerung nicht, so sind wir berechtigt, ab der ersten Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10 EUR zu verlangen (2. Mahnung = 20 EUR; 3. Mahnung = 30EUR).

 

VI. Lieferzeit

1. Die angegebenen Lieferzeiten gelten annähernd, es sei denn, dass wir schriftlich eine verbindliche Lieferfrist zugesagt haben. Der Beginn einer von uns verbindlich angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware zum Versand gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

 

VII. Gefahrübergang, Transport, Rücknahme

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart. Dort ist auch der Erfüllungsort.

2. Auf Wunsch des Käufers werden die Waren „ab Lager“ auf seine Kosten von uns transportgerecht verpackt, gegen Transportschäden versichert und an einen anderen Bestimmungsort versandt („Versendungskauf“).

3. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Sendungen erfolgen grundsätzlich versichert. Wir erheben dafür eine anteilige Versicherungskostenpauschale. Die Höhe der Versand- bzw. Transportkosten sind in den Angebotsunterlagen ausgewiesen und werden je nach Art der Versendung individuell vereinbart. Bei Inseln liefern wir bis zum Festlandshafen. Die Konditionen für den Transport zu einem Bestimmungsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können individuell abgesprochen werden. Der Versand von Ersatz- und Zubehörteilen erfolgt unter Berechnung von Porto- und Verpackungskosten.

4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

5. Mit Bezug auf die ElektroaltgeräteVO und das Elektro- und ElektronikgeräteG weisen wir darauf hin, dass die von uns gelieferten Produkte ausschließlich für die gewerbliche Nutzung außerhalb privater Haushalte bestimmt sind. Eine Rücknahme der Produkte erfolgt nicht.

 

VIII. Gewährleistung

1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung.

3. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer oder von uns stammt.

4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
Der Käufer hat seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachzukommen.

5. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.

6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

9. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

10. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

11. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

12. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IX und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

IX. Erweiterte Gewährleistung

1. Wir gewähren auf Produkte unseres Cell.Copedia-Sortiments eine erweiterte Gewährleistung von 24 Monaten sowie eine Gewährleistung für Lohn und Material. Die Gewährleistung auf von uns gelieferte Ersatzteile beträgt 12 Monate für Material. Die erweiterte Gewährleistung gilt jeweils ab Rechnungsdatum und nach Maßgabe der folgenden Bedingungen. Diese erweiterte Gewährleistung stellt eine freiwillige zusätzliche Leistung von uns dar. Die Gewährleistungsansprüche im Übrigen bleiben von der erweiterten Gewährleistung unberührt.

2. Die erweiterte Gewährleistung bezieht sich auf alle Mängel der Produkte, die nachweislich auf Material oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Von der erweiterten Gewährleistung ausgenommen sind Teile, die infolge unsachgemäßer Bedienung oder Reparatur, wegen mangelhafter Wartung oder wegen normaler Abnutzung (Verschleißteile) unbrauchbar geworden sind.

3. Die erweiterte Gewährleistung beinhaltet nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder nach Absprache mit uns den Ausbau durch den Käufer, Transport und Ersatz des mangelhaften Teils auf unsere Kosten. Nach vorhergehender Absprache übernehmen wir die dem Käufer bei dem Ausbau entstehenden Kosten, allerdings nur, soweit die Selbstkosten des Käufers ohne Gewinnanteil sind. Kosten für den Einbau des/ der Ersatzteil/Ersatzteile werden nicht übernommen.

4. Die von uns gelieferten technischen Geräte sind empfindlich und bedürfen sorgfältiger Wartung, Reinigung und Pflege. Sämtliche Mängelansprüche setzen deshalb voraus, dass die gelieferten Geräte ordnungsgemäß aufgestellt, in Betrieb genommen und gebraucht werden. Dabei sind die in der Gebrauchsanleitung vorgeschriebenen Wartungs-, Pflege- und Reinigungsmaßnahmen durchzuführen. Dem Käufer obliegt der Nachweis, dass er die entsprechenden Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt hat. Dies gilt insbesondere bei Schäden, die durch aggressive Chemikalien, wie zum Beispiel Essigsäure, Milchsäure, etc. verursacht worden sein könnten.

 

X. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

(a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

XI. Sonstige Haftung

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

XII. Verjährung

1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung, soweit diese AGB nicht eine andere vorsehen. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer X unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Leipzig. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Leipzig ist Erfüllungsort.

 

Cell.Copedia GmbH,  August 2015